Und nochmal: LR haftet gem. § 8 Abs. 2 UWG auch für Verstöße seiner Partner
Das Landgericht Berlin, Beschluss vom 09.08.2010, Az.: 52 O 215/10 hat im Wege der einstweiligen Verfügung festgestellt, dass die LR Health & Beauty Systems GmbH auch für Verstöße Ihrer Vertriebspartner einzustehen hat. Aktuell ging es um unzulässige Aussagen zum Produkt „Colostrum“, welche ein Vertriebspartner von LR auf seiner Internetseite verwendet hatte. Die Antragstellerin ist für ein Konkurrenzunternehmen tätig und hatte zuvor von LR eine Abmahnung erhalten. In beiden Verfahren wird Sie durch unsere Kanzlei vertreten. Das Gericht bestätigt mit seinem Beschluss nochmals, dass bei LR eine Haftung nach § 8 Abs. 2 UWG anzunehmen ist. Dieses hatte das KG Berlin
Diese Rechte hat Ihr Kunde sein Abo zu kündigen
Eine Vielzahl von Networkunternehmen, binden Ihre Kunden durch Abonnements. So können Kunden und/oder Partner sog. Abos etwa für Nahrungsergänzungsmittel wie Aloe Vera, Colostrum oder andere Produkte abschließen. Ziel ist es den Kunden langfristig an das Produkt zu binden. Also Gegenleistung erhält dieser das Produkt zu einem günstigeren Preis. In der Regel wird das Abo für ein Jahr geschlossen, und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn es nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wurde. Ganz gewiefte Unternehmer behaupten gegenüber Ihrem Partnern, Ihre Partnerschaft würde so lange laufen wir Ihr Abonnements. Eine solche Koppelung ist natürlich Unsinn und rechtlich unzulässig.
Progressive Kundenwerbung
MLM Systeme werden vereinzelt aufgrund einer progressiven Kundenwerbung als unlauter im Sinne des UWG angesehen. So geschehen etwa bei dem Unternehmen Sisel, Landgericht Hamburg, Urteil vom 13.08.2009, Az.: 327 O 296/09 und 327 O 321/09. Eine solche progressive Kundenwerbung liegt vor, wenn Kunden derart in die Vertriebsstruktur eingebunden werden, dass Sie im Fall der Abwerbung weiter Partner besondere Vorteile in Aussicht gestellt werden.
MLM-Recht
Auf dieser Seite finden Sie Aktuelles und Wissenswertes aus dem Bereich des MLM-Recht. Was ist überhaupt MLM-Recht? Das Multi-Level Marketing System (kurz MLM) kommt aus den USA. Teilweise wird auch von Network-Marketing gesprochen. Die Begriffe werden synonym verwandt. MLM ist eine stetig im Wachstum begriffene Vertriebsform. Weltweit werden über diesen Vertriebsweg Umsätze in Höhe von über 100 Milliarden erwirtschaftet. MLM zeichnet sich durch folgende Merkmale aus: Stufenmäßig gegliederte Organisation Produktbindung Einsatz von Laien Erfolgsbezogene Vergütung Anwerbung weiterer Partner Abzugrenzen ist das MLM vom Pyramidensystem oder auch Schneeballsystem. Dieses System ist grds. sittenwidrig und unzulässig. Eine spezielle gesetzliche Regelung für das