Progressive Kundenwerbung
MLM Systeme werden vereinzelt aufgrund einer progressiven Kundenwerbung als unlauter im Sinne des UWG angesehen. So geschehen etwa bei dem Unternehmen Sisel, Landgericht Hamburg, Urteil vom 13.08.2009, Az.: 327 O 296/09 und 327 O 321/09. Eine solche progressive Kundenwerbung liegt vor, wenn Kunden derart in die Vertriebsstruktur eingebunden werden, dass Sie im Fall der Abwerbung weiter Partner besondere Vorteile in Aussicht gestellt werden.
Abmahnung
Eine Form sich gegen Mitbewerber oder sonstige Dritte zu wehren ist das verschicken eines außergerichtlichen Abmahnschreiben. Es handelt sich um eine formale Aufforderung ein bestimmtes Verhalten zukünftig zu unterlassen. Dieses ist insbesondere dann sinnvoll, wenn man selbst durch das wettbewerbswidrige Verhalten des Dritten ein Nachteil erleidet, was fast immer der Fall ist. Sollten Sie eine Abmahnung erhalten, können Sie sich hiergegen in vielen Fällen aber zur Wehr setzen. Weitere Informationen: http://dr-schenk.net/taetigkeiten/abmahnung.html
MLM-Recht
Auf dieser Seite finden Sie Aktuelles und Wissenswertes aus dem Bereich des MLM-Recht. Was ist überhaupt MLM-Recht? Das Multi-Level Marketing System (kurz MLM) kommt aus den USA. Teilweise wird auch von Network-Marketing gesprochen. Die Begriffe werden synonym verwandt. MLM ist eine stetig im Wachstum begriffene Vertriebsform. Weltweit werden über diesen Vertriebsweg Umsätze in Höhe von über 100 Milliarden erwirtschaftet. MLM zeichnet sich durch folgende Merkmale aus: Stufenmäßig gegliederte Organisation Produktbindung Einsatz von Laien Erfolgsbezogene Vergütung Anwerbung weiterer Partner Abzugrenzen ist das MLM vom Pyramidensystem oder auch Schneeballsystem. Dieses System ist grds. sittenwidrig und unzulässig. Eine spezielle gesetzliche Regelung für das