Rücknahmepflicht
Für das Unternehmen besteht nach Beendigung des Vertragsverhältnisses oft eine Rücknahmepflicht von Unterlagen, Waren, etc.
Es kommt insoweit darauf an, was für ein Vertragsverhältnis zwischen Parteien bestand.
Einschlägige Vorschriften sind §§ 675, 667 BGB und § 86a HGB.