MLM-Recht
Auf dieser Seite finden Sie Aktuelles und Wissenswertes aus dem Bereich des MLM-Recht.
Was ist überhaupt MLM-Recht?
Das Multi-Level Marketing System (kurz MLM) kommt aus den USA. Teilweise wird auch von Network-Marketing gesprochen. Die Begriffe werden synonym verwandt. MLM ist eine stetig im Wachstum begriffene Vertriebsform. Weltweit werden über diesen Vertriebsweg Umsätze in Höhe von über 100 Milliarden erwirtschaftet.
MLM zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
- Stufenmäßig gegliederte Organisation
- Produktbindung
- Einsatz von Laien
- Erfolgsbezogene Vergütung
- Anwerbung weiterer Partner
Abzugrenzen ist das MLM vom Pyramidensystem oder auch Schneeballsystem. Dieses System ist grds. sittenwidrig und unzulässig.
Eine spezielle gesetzliche Regelung für das MLM gibt es allerdings nicht. Auch für Gerichte ist das MLM-Recht juristisches Neuland, was die Urteile aus diesem Bereich belegen. Es gibt insgesamt auch nur wenige Anwälte die sich in diesem Bereich spezialisiert haben.
Oft wird das MLM-Recht mit dem Handelsvertreterrecht gleichgesetzt. Dieses wird aber den Besonderheiten des MLM nicht gerecht. Eine andere Einordnung ist die des freien Händlers. Auch die Ausformung als Franchisevertrag kommt teilweise vor. Eine abstrakte Einordnung ist nicht möglich. Vielmehr ist die konkrete Form zu betrachten. Eine wertvolle Hilfe welche gesetzlichen Regelungen Anwendung finden bietet oft der Marketingplan.
Unsere Kanzlei berät sie in Fragen rund um das MLM Recht.
Auf Partnerseite:
- Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Unternehmen wie etwa Provisionszahlungen
- Hilfe bei Kündigungen und/oder Wechsel zu einem Konkurrenzunternehmen
- Entwurf von allgemeinen Geschäftsbedingungen
- außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche
- außergerichtliche und gerichtliche Abwehr wettbewerbsrechtlicher Ansprüche
- rechtliche Überprüfung der Internetaufritte
Auf Unternehmensseite:
- Beratung bei Ausarbeitung von Marketingplänen und Bonussystemen
- Beratung bei der Ausarbeitung vom Partner bzw. Beraterverträgen
- Beratung bei der Erstellung von Provisionsplänen
- Entwurf von allgemeinen Geschäftsbedingungen
- rechtliche Überprüfung von Werbemaßnahmen
- rechtliche Überprüfung der Internetauftritte der Berater
- außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche
- außergerichtliche und gerichtliche Abwehr wettbewerbsrechtlicher Ansprüche
Kontakt:
Kanzlei Dr. Schenk, Bucht Str. 13, 28195 Bremen, Tel: 0421/56638780