MLM Systeme werden vereinzelt aufgrund einer progressiven Kundenwerbung als unlauter im Sinne des UWG angesehen.
So geschehen etwa bei dem Unternehmen Sisel, Landgericht Hamburg, Urteil vom 13.08.2009, Az.: 327 O 296/09 und 327 O 321/09.
Eine solche progressive Kundenwerbung liegt vor, wenn Kunden derart in die Vertriebsstruktur eingebunden werden, dass Sie im Fall der Abwerbung weiter Partner besondere Vorteile in Aussicht gestellt werden.
